Wichtige Mieterinfos

Abfallkalender 2024 und weitere Informationen zum herunterladen.

Hier können Sie die Abfallkalender 2024 für Friedberg (Hessen) und Umgebung, sowie weitere nützliche Informationen, als PDF herunterladen und ausdrucken.

Friedberg, den 23.02.2024

Wichtige gesetzliche Änderung beim Kabelfernsehen: Wegfall der Umlagefähigkeit!

Sehr geehrte Mieter:innen,
sicherlich haben Sie durch verschiedene Medien Kenntnis erhalten, dass der Gesetzgeber mit dem neuen Telekommunikationsgesetz die Abrechnung der Kabel-Versorgung über die Nebenkostenabrechnung spätestens zum 01.07.2024 untersagt hat. Selbstverständlich haben Sie nun Fragen zum Wegfall der Umlagefähigkeiten der TV-Kabelversorgung. Vodafone versorgt die Objekte der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Kabelfernsehen. Wir haben im Sinne unserer Mieter:innen den Vertrag mit Vodafone bereits zum 01.05.2024 umgestellt. Ihre TV-Versorgung können Sie natürlich wie bisher über Vodafone beziehen. Dies ist gar kein Problem. Allerdings ist es hierzu notwendig, einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit Vodafone abzuschließen. Für alle unsere Mieter:innen gilt ein gesonderter von uns vertraglich mit Vodafone vereinbarter Preis in Höhe von brutto 7,98 €/mtl.

Zum 30.04.2024 laufen die bisherigen Verträge mit Vodafone aus, sodass ab dem 01.05.2024 ein eigener Vertrag für die Kabelversorgung abgeschlossen werden muss. Ab dem 01.05.2024 wird somit die Kabelversorgung nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Wünschen Sie die weitere Versorgung Ihres Kabel-TV über Vodafone, nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Dominik Klawonn - Vodafone-Berater - auf. Herr Klawonn ist über die neuen Versorgungsverträge informiert und kann Sie bestens beraten.

Kontaktdaten:
Ansprechpartner bei Vodafone:
Herr Dominik Klawonn - Vodafone-Berater - Vodafone Deutschland GmbH
Mobil: 0163-1907749
E-Mail: auftrag2023@gmail.com

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Friedberg, den 13.12.2022

Informationsschreiben über das Gesetz zur Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.11.2022 das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Mit diesem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu berücksichtigen.

Mit diesem Informationsschreiben kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergegeben werden soll.

PDF „Informationsschreiben EWSG“ HIER herunterladen!

Friedberg, den 01.09.2022

Hinweise zur Energieeinsparung

Liebe Mieter:innen,

aufgrund der aktuellen Lage und des daraus resultierenden starken Anstieges der Energiepreise, haben wir in allen unseren Objekten, die über Zentralheizungsanlagen verfügen, diese überprüft und optimieren lassen. Energieeinsparungen zur Minderung der finanziellen Belastungen unserer Mieter:innen sowie die positive Auswirkung auf den Klimaschutz sind uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wird die Heiztemperatur nur um 1 Grad Celsius gesenkt, spart das schon ca. 6 % Energie ein, verringert die Kosten für die Verbraucher:innen und dient dem Klimaschutz. Die zentralen Heizungsanlagen in unseren Objekten werden für die kommende Heizperiode so eingestellt, dass in den

  • Wohnräumen, Bad und Toiletten – in der Zeit von 6.00 – 23.00 Uhr eine Temperatur von 20 Grad erreicht wird
  • sonstige Nebenräume sollen in der Zeit von 6.00 bis 23.00 Uhr mit 18 Grad Celsius beheizt werden
  • in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr soll die Zimmertemperatur in den Wohnräumen 18 Grad Celsius betragen.
  •  Mieter:innen, deren Wohnungen über eine Gas-Etagenheizung oder Wärmeübergabestation mit Wärme und Heißwasser versorgt werden, bitten wir selbst darauf zu achten, dass die Raumtemperaturen in der Zeit von 6.00 – 23.00 Uhr 20 Grad Celsius nicht übersteigen und in der Zeit von 23.00 – 6.00 Uhr eine Temperatur von 18 Grad Celsius in den Wohnräumen eingehalten wird. Die Temperatureinstellungen können Sie über Ihre Raum- oder Heizungsthermostate regeln.

Weitere interessante Energiespartipps finden Sie auch hier!

Übrigens:

Auf der Internetseite www.energiewechsel.de hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem Stichwort „Im Alltag“ viele interessante Hinweise zum Energiesparen zusammengestellt. Da ist bestimmt auch für Sie etwas dabei! Schauen Sie einfach mal rein und informieren Sie sich!
Friedberg, den 22.10.2021

Rauchwarnmelderpflicht gilt!

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass laut § 13 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung seit dem 01.01.2015 eine Rauchwarnmelderpflicht gilt. Aus diesem Grunde wurden von uns in allen Wohnungen und den dazugehörigen Fluchtwegen Rauchwarnmelder angebracht und hierfür Wartungs- und Mietverträge mit externen Firmen geschlossen.

Hierbei ist zu beachten, dass das eigenhändige Abschrauben von Rauchwarnmeldern aufgrund eventueller Störfunktionen nicht zulässig ist. Im Falle eines eigenmächtigen Abschraubens entspricht dies nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, sodass die mit der Wartung der Rauchwarnmelder beauftragte Firma in einem Brandfall keine Haftung mehr dafür übernimmt.

Des Weiteren muss in einem solchen Fall ein Termin zur Nachmontage vereinbart werden, dessen Kosten sowie die Kosten für einen eventuell beschädigten und nicht mehr funktionstüchtigen Rauchwarnmelder dem Mieter komplett in Rechnung gestellt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Problemen daher direkt an die zuständige Firma oder an uns, damit wir dies schnellstmöglich weitergeben können.

Friedberg, den 01.04.2021

Wohin mit Sperrmüll oder alten Sachen?

Informationsblatt der Stadt Friedberg rund um das Thema Sperrmüll und die Entsorgung alter Sachen.

Hier finden Sie unter anderem auch die Kontaktdaten des Recyclinghofs Friedberg, der Stadt Friedberg zum Sperrmüll anmelden und Informationen wohin Sie die Sachen bringen können, welche zum Wegwerfen zu schade sind.

PDF „Wohin mit dem Müll“ HIER herunterladen!

Wohin mit Sperrmüll oder alten Sachen? Infoblatt der Stadt Friedberg
"Infoblatt der Stadt Friedberg"
Friedberg, den 14.04.2020

Informationen für Mieter in Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der COVID-19-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Wirtschaft, Beschäftigung und damit auf die Einkommen einer schnell wachsenden Zahl von Haushalten. Damit verbunden ist die Gefahr der Verschuldung der Mieter. Unmittelbare Folge für unser Unternehmen ist auch eine bei den Betroffenen sinkende bzw. wegbrechende Fähigkeit zur Mietzahlung.

Der Bund hat zum Schutz der betroffenen Mieter mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bekanntlich ein zunächst dreimonatiges Mietenmoratorium in Kraft gesetzt. Danach darf Mieter, die aufgrund der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, zumindest zunächst nicht deswegen gekündigt werden.

Aufgrund verschiedener Pressemeldungen sehen wir uns gezwungen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Mieter dennoch grundsätzlich zur Zahlung der fälligen Mieten verpflichtet bleiben, bei Nichtzahlung in Verzug geraten und die Zahlungen bis spätestens 30.06.2022 nachholen müssen und zwar inklusive der gesetzlichen Verzugszinsen.

Außerdem müssen sie gegenüber dem Vermieter nachvollziehbar darlegen, dass die Zahlungsschwierigkeiten mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängen.

Kommen Sie bitte also rechtzeitig auf uns zu, damit wir gemeinsam besprechen können, wie wir zu einer Lösung kommen, die für beide Seiten auch tragbar ist!

Für die betroffenen Mieter gibt es eine Reihe von Hilfsmöglichkeiten, die in dem Dokument „Handreichung für Mieter“ vorgestellt werden.

Vielleicht ist hier auch etwas für Sie dabei. Bitte informieren Sie sich.

„Handreichung für Mieter“ HIER herunterladen!

(Link 25.08.2017)

Wie entsorge ich richtig?

Immer wieder stellen wir fest, dass der Müll nicht korrekt getrennt und entsorgt wird. Unter dem folgenden Link finden Sie neben einer ausführlichen Anleitung zur Mülltrennung auch eine Kurzanleitung in verschiedenen Sprachen.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit für diese Informationen.

www.friedberg-hessen.de

(WZ-Artikel 07.04.2017)

Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne!

Die Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises beantworten Fragen zum Thema "Plastiktüten in der Biotonne

Sind Plastiktüten für die Biotonne geeignet?

Plastiktüten sind für die Biotonne nicht geeignet. Leider verpacken viele Bürgerinnen und Bürger ihre Küchenabfälle in Plastiktüten, um die Biotonne und das Vorsortiergefäß sauber zu halten. Doch Plastik lässt sich nicht kompostieren und muss mit viel Aufwand aus dem organischen Abfall im Kompostwerk aussortiertwerden.

Darf ich kompostierbare Plastiktüten für mein Vorsortiergefäß verwenden?

Es reicht aus, das Vorsortiergefäß mit Zeitungspapier oder Papiertüten auszulegen. Sie können aber auch kompostierbare Plastiktüten für Ihre Sammlung im Haushalt verwenden, wenn Sie nur den Inhalt dieser Tüten in die Biotonne leeren. Anschließend entsorgen Sie die leere Tüte über die Restmülltonne.

Darf ich kompostierbare Plastiktüten für die Biotonne verwenden?

Kompostierbare Plastiktüten sind für die Biotonne nicht erwünscht, denn sie stören den Ablauf in der Ilbenstädter Kompostierungsanlage und erhöhen den Aufwand, um eine gute Qualität des Wetterauer Komposts zu gewährleisten. Sogenannte „kompostierbare“ Tüten, die der Handel anbietet, benötigen in der Regel mehr als 10 Wochen ehe sie abgebaut sind. Dabei entstehen weder Nährstoffe noch Bodensubstrat. Im Ilbenstädter Kompostwerk wird der Bioabfall schon innerhalb von 6 Wochen zu Kompost verarbeitet, daher ist der Abbau der kompostierbaren Plastiktüten in der Zeit nicht vollständig abgeschlossen. Nach dem Abladen des Bioabfalls aus dem Müllfahrzeug sind kompostierbare Plastiktüten optisch kaum von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden. Beide Tütenarten müssen mühsam und kostenintensiv als Störstoffe herausgesiebt und als Restabfall entsorgt werden.

Sind kompostierbare Plastiktüten aus nachwachsenden Rohstoffen?

Kompostierbare Plastiktüten bestehen meist nur zur Hälfte aus einem nachwachsenden Rohstoff (z.B. Mais) und der andere Teil aus einem fossilen Rohstoff(auf Basis von Erdöl). Dieser ist notwendig, um den Tüten Stabilität zu geben und ein Durchweichen zu verhindern.

Worin kann ich meine Speisereste und Küchenabfälle sammeln?

Die Abfallwirtschaft Wetterau empfiehlt, Küchenabfälle in Papiertüten oder noch preiswerter in Zeitungspapier zu sammeln. Geeignete Papiertüten bieten der Handel und einige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadt nach.

Wie halte ich meine Biotonne sauber?

Ihre Biotonnen halten Sie mit Zeitungspapier sauber. Eine Schicht geknülltes Zeitungspapier auf dem Boden der Biotonne ist eine trockene Grundlage, um diese für einige Zeit sauber zu halten. Ist die Tonne zur Hälfte gefüllt und es stehen keine Gartenabfälle zur Durchlüftung zur Verfügung, sollte wieder eine Schicht geknülltes Zeitungspapier reingelegt werden. Nach dem Leeren der Biotonne sollte der Deckel offenbleiben, um die Tonne zu trocknen. Zusätzlich kann bei Bedarf die Biotonne mit Wasser ausgespült werden.

PDFDiese Informationen als PDF LinkDas Abfall ABC der Abfallwirtschaftsbetrieb Wetterau VideoVideo: „Kein Plastik in der Biotonne“

Mit freundlicher Genehmigung [Quelle]: Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises

(WZ-Artikel 03.12.2015)

Rote-Karte für Müllsünder

Bio-Tonne: Was rein darf und was nicht

PDF Informationen als PDF

(Information 20.02.2015)

Strom sparen schont nicht nur den Geldbeutel sondern auch die Umwelt!

Mit ein paar einfachen Tipps können Sie über das Jahr sehr effektiv unnötige Stromkosten vermeiden und nebenbei noch etwas Gutes für die Umwelt tun. Wir haben Ihnen aus diesem Grund hier einige einfache Tipps zusammengestellt.

1. Nutzen Sie anstelle von herkömmliche Glühbirnen Energiespar- oder LED- Lampe

LED-Leuchten sind in der Anschaffung zwar meist teurer als Energiespar-Lampen oder Glühbirnen, überzeugen aber durch eine sehr hohe Langlebigkeit (sie halten in der Regel 15- bis 20-mal länger als herkömmliche Birnen) und besitzen einen extrem niedrigen Stromverbrauch.
Ein weiteres Plus der LED-Birnen ist das einfache Entsorgen - denn im Gegensatz zu den mit Quecksilber gefüllten Energiesparlampen, fällt bei der LED-Variante kein giftiger Sondermüll an. Der Stromersparnis bei der Nutzung einer LED-Lampe, im Vergleich zur Glühlampe, liegt bei etwa 90 - im Vergleich zur Energiesparlampe bei etwa 50 Prozent. Heutzutage gibt es auch schon relativ günstige LED-Lampen, welche per Fernsteuerung oder Handy-App Farbe und Helligkeit wechseln können – so sparen Sie nicht nur Strom, sondern können auch die Lichtstimmung in Ihrer Wohnung, je nach Bedarf, anpassen.

2. Stand-by Automatik abschalten

Ist Ihr Computer, die Hi-Fi Anlage oder der Fernseher wirklich aus wenn Sie Ihn abschalten?
In den meisten Haushalten laufen elektronischen Geräte nach dem abschalten im „Stand-by Modus“ weiter und verbrauchen so, obwohl nicht genutzt,  unnötigen Strom.
Laut Bundesumweltministerium wird durch den Standby-Betrieb sämtlicher Elektrogeräte im Haushalt - abhängig von Geräteausstattung und Nutzung - in einem Zweipersonenhaushalt im Jahr bis zu 480 Kilowattstunden verschwendet.

Unser Tipp: trennen Sie heimliche Stromfresser wie Fernseher, Espressomaschine, Spielkonsole, Computer, Hi-Fi Anlage, etc. bei Nichtgebrauch komplett vom Stromnetzt – am einfachsten geht das über eine Steckdosenleiste mit Schalter.

Interessant sind auch Steckdosen mit Timer, welche alle angeschlossenen Geräte innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. nachts oder wenn Sie auf der Arbeit sind) komplett vom Netzt nehmen. Mittlerweile gibt es auch intelligente Steckdosen, welche bei Erstnutzung den „Stand-by“-Verbrauch der eingesteckten Geräte lernen und anschließend die Geräte komplett vom Netzt trennen, sobald diese auf  „Stand-by“ gestellt werden. Über einen Schalter kann die Stromzufuhr später einfach wieder aktiviert werden.

3. Ersetzen Sie Ihre alten Kühlschränke und Gefriergeräte

Auch wenn erst einmal eine Investition vor dem Sparen steht - gerade bei alten  Kühl- oder Gefrierschränken ist das Energiesparpotential extrem hoch, denn diese sind 24 Stunden, 365 Tage im Einsatz.  Außerdem hat sich die Technik in den letzten Jahren derart weiterentwickelt, dass ein moderner Kühlschrank der Energieklasse A+++ nur noch knapp 170 kWh im Jahr verbraucht, während ein vergleichbares, 15 Jahre altes Gerät, noch circa 600 kWh benötigt.
Zusätzlich sparen können Sie, wenn Sie Ihren Kühlschrank nicht neben den Herd oder die Geschirrspülmaschine aufstellen, da der Kühlschrank durch die zusätzliche Wärmequelle stärker kühlen muss um die gewünschte Temperatur zu erreichen.

4. Wasserkochen mit Wasserkocher

Kochen Sie Ihr Wasser mit einem Wasserkocher anstatt es auf dem Herd zu erhitzen – denn im Vergleich zu einem Elektroherd benötigt der Wasserkocher deutlich weniger Strom. Das gilt nicht nur, wenn Sie im Besitz von einem alten Gussplatten Herd sind, sondern auch bei modernen Geräten mit Induktions- oder Glaskeramik-Kochfelder.
Ein Herd muss immer die Herdplatte und den Kessel/Topf erhitzen - ein Wasserkocher ist da weitaus effektiver und erhitzt z.B. 2 Liter Wasser mit nur 100 anstatt 150 Wattstunden.

5. Nutzen Sie vorhandene Energiesparoptionen ihres Computers

Auch Computer können wahre Energiefresser sein – alte, aber auch hochgetunte High-End-PCs, welche immer öfters und länger in Betrieb sind, aber auch die Bildschirme, Netzwerkgeräte, Drucker etc., machen sich auf der Stromrechnung bemerkbar. Ein wenig verbessern lässt sich der Stromverbrauch durch die Energiesparoptionen, welche in den meisten Betriebssystemen eingebaut sind. So verringert zum Beispiel der Bildschirm schneller seine Helligkeit oder schaltet ab, wenn der Computer mehrere Minuten nicht verwendet wird. Auch der Zeitpunkt in dem der Rechner in den energiesparenden Ruhezustand geht lässt sich beliebig einstellen. Es lohnt sich nachzuschauen, welche  Energiesparoptionen das eigene Betriebssystem zur Verfügung stellt.

6. Strom sparen beim fernsehen  

Fernseher werden immer größer und in der Regel gilt – je größer der Fernseher, umso höher der Stromverbrauch.

Neben den bereits erwähnten Tipp, den Fernseher ganz vom Netz zu trennen, sobald dieser nicht genutzt wird, lässt sich auch beim fernsehen selbst, durch das verringern von Helligkeit und Kontrast, Strom sparen. Viele neuere Fernseher besitzen auch einen Eco- oder Energiesparmodus, welcher Helligkeit und Kontrast automatisch herunterregelt.

7. Gefriertruhen - Stromfresser im Keller

Ein ganz erhebliches Einsparpotenzial steht vielleicht in Ihrem Keller – wenn Sie zu den vielen Haushalten gehören, welche neben dem Kühlschrank noch eine Gefriertruhe oder einen Zweitkühlschrank ihr Eigen nennen, lohnt es sich dessen Nutzen zu hinterfragen. Schalten Sie Ihre große, alte Gefriertruhe ab, so können Sie im Jahr bis zu 600 Kilowattstunden Strom sparen.

8. Strom sparen beim Wäsche waschen

Auch beim Wäsche waschen können Sie ganz einfach Strom sparen, wenn Sie folgende Tipps beachten:

  • Reduzieren Sie die Anzahl der Waschgänge, indem Sie die Waschmaschine lieber einmal komplett gefüllt starten, als zweimal halbvoll – das spart nicht nur Strom, sondern auch Waschmittel und Wasser.
  • Dank verbesserter Waschmittel wird die Wäsche heutzutage auch bei niedrigen Temperaturen sauber. Bei normal verschmutzter Wäsche reichen meist 30 – 40 Grad aus, so dass Sie auf Kochprogramme weithin verzichten können. Und das zahlt sich aus! Eine Wäsche bei 40 Grad verbraucht 50% weniger Strom als ein Waschgang bei 60 Grad.      
  • Wie andere Geräte auch, besitzen moderne Waschmaschinen oft ein  Spar- oder Ökoprogramm, welches zwar etwas länger wäscht, aber auf lange Sicht einiges an Wasser und Strom sparen kann.   
(Information 04.06.2014)

Einbruchschutz für Ihr Zuhause!

Aus der neuesten Kriminalstatik der Polizei (PKS) geht hervor, dass alle 4 Minuten ein Wohnungs- oder Hauseinbruch in Deutschland verübt wird.
Einbrecher arbeiten gerne dort, wo es Ihnen besonders leicht gemacht wird. Eine Studie zeigt, dass, wenn Einbrecher länger als drei Minuten hebeln müssen, sie von ihrem Vorhaben abkommen.

Wie kann ich mich vor Einbrüchen schützen?

Hier eine paar allgemeine Tipps zur Vorbeugung gegen Einbruchsdiebstahl:

  • Ein voller Briefkasten zeigt die Abwesenheit der Bewohner. Bitten Sie zum Beispiel einen Nachbarn den Briefkasten zu leeren. Eine weitere Alternative kann der Lagerservice der Post sein.
  • Ein Haus oder eine Wohnung sollte immer bewohnt wirken. Hierzu bietet der Sicherheitstechnik Markt einige kostengünstige Produkte wie Zeitschaltuhren für Leuchten, Fernseher und Rollläden.
  • Eine weiters Indiz der Abwesenheit der Bewohner kann auch eine Mülltonne sein, die nie ihren Standort wechselt. Fragen Sie Ihren Nachbarn, ob er dies in Ihrer Abwesenheit übernehmen kann.
  • Sie sollten keine Wertsachen oder größere Bargeldsummen in der Wohnung oder im Haus aufbewahren. Solche Sachen gehören sicherheitshalber in ein Bankschließfach.
  • Organisierte Einbrecher spähen gerne an Bahnhöfen und Flughäfen ihre Opfer über die sichtbaren Kofferanhänger aus. Vermeiden Sie, diese sichtbar anzubringen.
  • Sollte es zu einem Einbruchsdiebstahl kommen erleichtert eine angefertigte Liste Ihres Hausrates die polizeiliche Arbeit und die Bearbeitung der Versicherungsentschädigung. Aus dieser sollten alle Wertgegenstände, im besten Fall mit Kaufbelegen und Urkunden, hervorgehen.

Lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder einer ansässigen Sicherheitstechnik Firma zum Einbruchschutz beraten.

Einbruchshäufigkeit in den einzelnen Bundesländern

Bundesland Einbrüche*
   
Baden-Württemberg 7,3
Bayern 3,6
Berlin 25,3
Brandenburg 11,3
Bremen 43,5
Hamburg 42,5
Hessen 16,5
Mecklenburg-Vorpommern 7,6
Niedersachsen 14,9
Nordrhein-Westfalen 25,0
Rheinland-Pfalz 11,4
Saarland 16,6
Sachsen 7,7
Sachsen-Anhalt 9,8
Schleswig-Holstein 23,9
Thüringen 2,9

 

Anteile der Schadenssumme bei Einbruchdiebstahl

Unter 50 Euro 10 ,8%
50 bis 500 Euro 21,0%
500 bis 5.000 Euro 47,1%
Über 5.000 Euro 21,1 %

 

* je 1 0.000 Einwohner
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2010

(Information 10.04.2014)

Im Brandfall rechtzeitig gewarnt!
Techem Produktinformation für Bewohner

Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, bis zum 31.12.2014 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Dabei müssen Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Bereits in den vergangenen Jahren wurde bei Sanierungsmaßnahmen diese Vorgabe des Gesetzgebers erfüllt und die Rauchwarnmelder eingebaut. Alle Gebäude, die bislang noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind, müssen bis zum Jahresende entsprechend nachgerüstet werden. Die Aufträge hierzu sind bereits erteilt, die Rauchwarnmelder bestellt.

Die betroffenen Mieter werden rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Arbeiten entsprechend schriftlich informiert.“

PDF Broschüre als PDF

(WZ-Artikel 10.01.2012)

Schimmel bewohnt mittlerweile fast jeden Haushalt

Pilz liebt feuchtwarmes Milieu - In Schlafzimmern ist er besonders häufig zu finden - Heizen und Lüften ist wichtig!

PDF Artikel als PDF