Beschluss der Stadtverordneten zur Gründung einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft in der Kreisstadt.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den vom Magistrat vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages an und setzt das Stammkapital auf 25.000,00 DM fest.
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages im Beisein der Gesellschafter, womit die Friedberger Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH offiziell bestand. Zur Gründung einer GmbH waren mindestens zwei Gesellschafter nötig. Das übernahm die Stadt, vertreten durch Bürgermeister Fritz Bebber und Stadtrat Franz Custor, sowie Stadtrat Karl Vetter. Seinen Anteil übernahm später die Stadt, so dass diese heute alleiniger Gesellschafter der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH ist.
Die Gesellschaft wird vom Prüfungsverband Südwestdeutscher Wohnungsunternehmen als Mitglied aufgenommen.
Der Regierungspräsident in Darmstadt verfügt rückwirkend, ab 29. April 1953, die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen.
Wegfall der Gemeinnützigkeit. Aufgrund der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zum 31.12.1989 und der Ausübung der Option für die Steuerfreiheit für den Veranlagungszeitraum 1990 ist das Unternehmen ab 01.01.1991 körperschaftssteuer-, gewerbesteuer- und vermögensteuerpflichtig.
50 Jahre Friedberger Wohnungsbaugesellschaft